Die folgenden Anforderungen sind zu erfüllen und Dokumente mitzuführen, um bei den irakischen Parlamentswahlen von 27.-28. April 2014 zwischen 09:00 Uhr – 19:00 Uhr in Österreich seine Stimme abgeben zu können.
Zwei Dokumente gilt es mitzunehmen. Man unterscheidet zwischen Haupt- und Nebendokument.
Das mitzuführenden irakische Hauptdokument kann eines der folgenden sein:
a. Irakischer Pass
b. Irakischer Personalausweis
c. Irakischer Staatsbürgerschaftsnachweis
d. Irakischer Personalausweis 1957 mit gültigem Foto
e. Irakischer Geburtsurkundennachweis mit Foto
f. Irakische elektronische Wahlkarte
Die Nebendokumente sind als unterstützend Dokumente mitzubringen:
i) Führerschein
ii) Lebensmittelkarte
iii) Meldezettel wird als Hauptdokument angenommen wenn es sich hierbei um den Hauptgemeldeten handelt
Ausländische Dokumente können sein:
– UNHCR Asyl Karte
– Rote Kreuz Dokumente
– Führerschein
– Aufenthaltsgenehmigung
– Ausländischer Pass
– Geburtsurkunde muss von der irakischen Botschaft im von dem Wahlberechtigten sesshaften Landes bestätigt sein
– Schul- oder Universitätsabschluss, das vom jeweiligen Außenministerium bestätigt ist
– Flüchtlingsdokumente
Man muss aus dem irakischen Zivildokument entnehmen können aus welcher Stadt im Irak der Bürger stammt. Es gilt hier nicht die Geburtsstadt, sondern die Stadt in der das Dokument ausgestellt wurde. Die Stimme der Wahl wird dann dieser Stadt zugerechnet und ist auch nur für diese gültig.
Bitte finden Sie hier alle wichtigen Information zu den Parlamentswahlen im Irak auf Kurdisch
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Übersetzung ins Deutsche: Mitzuführende Dokumente
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